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   BGH, 21.07.2011 - IX ZR 108/11   

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https://dejure.org/2011,13939
BGH, 21.07.2011 - IX ZR 108/11 (https://dejure.org/2011,13939)
BGH, Entscheidung vom 21.07.2011 - IX ZR 108/11 (https://dejure.org/2011,13939)
BGH, Entscheidung vom 21. Juli 2011 - IX ZR 108/11 (https://dejure.org/2011,13939)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erfolg einer Nichtzulassungsbeschwerde aufgrund fehlender Untersuchung der Anfechtung eines Sicherungsvertrags unter dem Gesichtspunkt der Vorsatzanfechtung durch das Berufungsgericht als Gehörsverstoß

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1; InsO § 133 Abs. 1
    Erfolg einer Nichtzulassungsbeschwerde aufgrund fehlender Untersuchung der Anfechtung eines Sicherungsvertrags unter dem Gesichtspunkt der Vorsatzanfechtung durch das Berufungsgericht als Gehörsverstoß

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 06.05.2010 - IX ZB 225/09

    Verletzung des rechtlichen Gehörs im Restschuldbefreiungsverfahren: Zulassung der

    Auszug aus BGH, 21.07.2011 - IX ZR 108/11
    Mit Rücksicht auf den allgemeinen Grundsatz der Subsidiarität wäre der Kläger gehalten gewesen, den darin liegenden Gehörsverstoß in Bezug auf die Vereinbarung vom 16. März 2002 im Rahmen der von ihm eingelegten Berufung zu beanstanden (BGH, Beschluss vom 6. Mai 2010 - IX ZB 225/09, WM 2010, 1722 Rn. 7, 8).
  • BGH, 19.03.1992 - IX ZR 166/91

    Formularmäßige Sicherungsübereignung eines Warenlagers mit wechselndem Bestand -

    Auszug aus BGH, 21.07.2011 - IX ZR 108/11
    a) Jede Anfechtungsklage hat den Gegenstand der Anfechtung und ohne die Notwendigkeit der Nennung einer Gesetzesbestimmung die Tatsachen zu bezeichnen, aus denen die Anfechtungsberechtigung hergeleitet wird (BGH, Urteil vom 19. März 1992 - IX ZR 166/91, BGHZ 117, 374, 380 f).
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